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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

  1. Auftragnehmer: StadsgidsDelft, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 5463382. 
  2. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag Dienstleistungen erbracht und/oder Arbeiten ausgeführt und/oder Waren geliefert werden. 
  3. Vertrag: der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Ausführung von Arbeiten und/oder die Lieferung von Sachen. 


Artikel 2 Allgemeines

  1. Der Vertrag kommt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer unterzeichnete Auftragsbestätigung zustande.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind. 
  3. Der Geltung etwaiger Einkaufs- und oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise gerichtlich für nichtig erklärt werden, so bleibt die Wirkung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Artikel 3: Kostenvoranschläge und Angebote

  1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, es sei denn, der Kostenvoranschlag oder das Angebot sieht eine Annahmefrist vor. Wenn keine Annahmefrist festgelegt wurde, können aus dem Angebot oder der Offerte keinerlei Rechte abgeleitet werden.
  2. Die Angebote des Auftragnehmers beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, dass er dem Auftragnehmer alle für die Planung, Ausführung und Fertigstellung des Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung gestellt hat.
  3. Der Auftragnehmer kann nicht an einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise nachvollziehen kann, dass der Kostenvoranschlag oder das Angebot (teilweise) einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. 
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Auftragnehmer nicht dazu, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen. 
  5. Kostenvoranschläge und Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen. 


Artikel 4: Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, wie Reisekosten und sonstige Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechnungen von eingeschalteten Dritten. Die vorgenannten Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
  2. Wenn der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen festen Preis vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert oder durch eine Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren, wie z.B. der Preise für Fahrkarten, Eintrittskarten, Kurtaxe usw., oder aus anderen Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, verursacht wird. 
  3. Wenn die Preiserhöhung, die nicht aus einer Vertragsänderung resultiert, mehr als 10% beträgt, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des angepassten Preises schriftlich erfolgt, es sei denn, der Auftragnehmer ist weiterhin bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises auszuführen, die Preiserhöhung ergibt sich aus einer dem Auftragnehmer gesetzlich obliegenden Befugnis oder Verpflichtung oder es wurde festgelegt, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Vertrag erfolgen soll. 
  4. Eine Stornierung im Sinne des vorigen Absatzes gibt dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz eines etwaigen Schadens. Wenn der Auftraggeber den Vertrag storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber alle bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 


Artikel 5: Vereinbarung

  1. Der Vertrag gilt ab dem Tag der Unterschrift/E-Mail-Bestätigung durch den Auftragnehmer bzw. ab dem Tag des Versands des schriftlich und/oder per E-Mail bestätigten Auftrags durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber als abgeschlossen.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus dem Inhalt, der Art oder dem Tenor des Vertrages ergibt sich, dass er auf bestimmte Zeit geschlossen wurde.


Artikel 6 - Durchführung des Abkommens

  1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten die Sorgfalt eines guten Unternehmers anzuwenden.
  2. Mit dem Vertrag übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen, und übernimmt daher keine Garantie für die Ergebnisse des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, einen Teil des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen. Der Auftragnehmer wird dies nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber tun. 
  4. Die Anwendbarkeit der Paragraphen 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Wird innerhalb der Laufzeit des Auftrags eine Frist für die Ausführung bestimmter Arbeiten vereinbart, so ist dies für den Auftragnehmer niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich in Verzug zu setzen.


Artikel 7: Änderungen des Auftrags

  1. Änderungen am Vertrag durch den Auftraggeber, die für den Auftragnehmer nicht vorhersehbar waren und zusätzliche Arbeit verursachen, werden vom Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß dem im Vertrag vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt. Ein Mehraufwand entsteht auch, wenn der Auftragnehmer infolge der Angabe falscher oder unvollständiger Daten durch den Auftraggeber die geplanten Arbeiten umorganisieren muss. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten für den Mehraufwand auf der Grundlage einer Nachkalkulation in Rechnung zu stellen.
  2. Änderungen, die der Auftraggeber bei der Erfüllung des Vertrags nach Erteilung des Auftrags wünscht, müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages ist nur gültig, wenn sie sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber (vorzugsweise schriftlich) akzeptiert wird. 
  3. Änderungen an einem bereits erteilten Auftrag können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit vom Auftragnehmer überschritten wird.


Artikel 8: Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer stets unaufgefordert alle sachdienlichen Informationen zur Verfügung, die er für die korrekte Ausführung des ihm erteilten Auftrags benötigt. 
  2. Wenn die für die Ausführung des vereinbarten Auftrags erforderlichen Daten vom Auftraggeber nicht, nicht rechtzeitig oder nicht entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Auftraggeber seine (Informations-)Pflichten auf andere Weise nicht erfüllt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
  3. Damit die Ausführung des Auftrags ordnungsgemäß und so weit wie möglich nach dem Zeitplan erfolgen kann, stellt der Auftraggeber die Mitarbeiter seiner eigenen Organisation rechtzeitig zur Verfügung, es sei denn, die Art des Auftrags erfordert etwas anderes. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sein Personal über die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt.
  4. Wenn und soweit der Auftragnehmer dies wünscht, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer in seinen Räumlichkeiten kostenlos einen eigenen Arbeitsraum mit Telefonanschluss und, falls gewünscht, einen Fax- und/oder Datennetzanschluss zur Verfügung, es sei denn, die Art des Auftrags schreibt etwas anderes vor.
  5. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Bereitstellung von Personal, angeforderten Daten, Unterlagen und Einrichtungen durch den Auftraggeber zusätzliche Kosten, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.


Artikel 9: Lieferung und Rücklieferung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Güter in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Auftraggeber die Annahme verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Güter auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zu lagern. 
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen. 
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Bereitstellung der Ware zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen). 
  4. Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden oder an von ihm beauftragte Dritte auf den Kunden über.


Artikel 10: Eigentumsvorbehalt 

  1. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Sachen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber seine (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt hat.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen nicht weiterverkauft und nicht als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. 


Artikel 11. Beendigung/Kündigung 

  1. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Tagen schriftlich kündigen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. 
  2. Hat sich der Auftraggeber zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages entschlossen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Entschädigung wegen des dadurch entstandenen und glaubhaft gemachten Auslastungsausfalls, wobei der bisherige durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag zugrunde gelegt wird, es sei denn, die Beendigung beruht auf Tatsachen und Umständen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. 
  3. Falls eine der Parteien in Konkurs gerät, Zahlungsaufschub beantragt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden.
  4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber Anspruch auf die Mitwirkung des Auftragnehmers bei der Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten auf Dritte. Ist die Übertragung der Arbeiten für den Auftragnehmer mit zusätzlichen Kosten verbunden, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  5. Wenn der Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist von 5 Tagen (vor dem Datum der Ausführung des Auftrags) gekündigt wird, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer den vollen Rechnungsbetrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


Artikel 12. Befugnis zur Auflösung und/oder Aussetzung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
  1. der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder der Auftragnehmer Grund zu der Befürchtung hat, dass der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird; 
  2. Der Auftraggeber wurde bei Abschluss des Vertrages aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit wird nicht geleistet oder ist unzureichend;
  3. wenn die Liquidation des Kunden (beantragt) wird, wenn dem Kunden ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, wenn der Kunde unter das niederländische Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen) fällt oder wenn der Kunde unter Vormundschaft gestellt wird, wenn der Kunde die freie Verfügung über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens oder Einkommens verliert, wenn der Kunde sein Unternehmen verkauft oder wenn das Vermögen des Kunden gepfändet wird und diese Pfändung nicht innerhalb von 3 Monaten aufgehoben wird.
  1. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die es dem Auftragnehmer nicht zumuten, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.
  2. Wenn der Auftragnehmer mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise zum Ersatz von Schäden oder Kosten verpflichtet, die auf irgendeine Weise entstanden sind.
  3. Wenn der Auftragnehmer den Vertrag auflöst, werden die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. 
  4. Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist oder der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrages, wie in diesem Artikel und/oder in Artikel 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt, aussetzen muss, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den dadurch entstandenen direkten und indirekten Schaden und die Kosten zu ersetzen.
  5. Der Auftragnehmer kann jederzeit eine weitere Sicherheit verlangen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrags aussetzen. Wenn diese Forderung nicht zur Zufriedenheit des Auftragnehmers erfüllt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung aller Verträge mit dem Auftraggeber auszusetzen oder zu verweigern, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist und ohne dass er auf seine anderen Rechte aus diesem Vertrag oder aus dem Gesetz verzichtet.


Artikel 13. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in einer vom Auftragnehmer anzugebenden Weise in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet er die gesetzlichen (Handels-)Zinsen. Der Kunde schuldet dann Zinsen für jeden Monat oder einen Teil des Monats, wobei ein Teil des Monats als ganzer Monat angesehen wird. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Kunden bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
  3. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Verzug ist, ist er auch verpflichtet, alle (außer-)gerichtlichen Kosten und die Kosten der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit der Einziehung der in Rechnung gestellten Beträge zu erstatten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15% der Hauptsumme festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 40,00 € ohne MwSt., sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
  4. Die Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen angerechnet.
  5. Octrooibureau Novopatent kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung angibt. Octrooibureau Novopatent kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese Rückzahlung nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten umfasst.
  6. Reklamationen bezüglich des Rechnungsbetrags müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt, und das Recht des Auftraggebers auf Reklamation erlischt. Der Auftraggeber hat niemals das Recht, einen von ihm dem Auftragnehmer geschuldeten Betrag zu verrechnen.


 Artikel 14. Beschwerden und Untersuchungen

  1. Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem er einen Mangel in der Leistung des Auftragnehmers entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich reklamiert, kann sich der Auftraggeber nicht mehr auf diesen Mangel berufen. 
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aufzuschieben, wenn er glaubt, dass er ein Recht auf eine Forderung hat. 
  3. Der Auftraggeber sollte dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
  4. Bei begründeten und rechtzeitigen Beanstandungen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl entweder die gelieferten Sachen gegen Rückgabe der ursprünglich gelieferten Sachen reparieren oder ersetzen oder dem Auftraggeber eine Ersatzvergütung zahlen oder einen anteiligen Teil der Rechnung gutschreiben. 
  5. Stellt sich heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die dem Octrooibureau Novopatent in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers. 


Artikel 15. Höhere Gewalt 

  1. Kann der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aus einem ihm nicht zurechenbaren Grund nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so werden diese Verpflichtungen bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, zu dem der Auftragnehmer sie noch in der vereinbarten Weise erfüllen kann. Als höhere Gewalt gilt in jedem Fall auch eine Krankheit des Auftragnehmers. 
  2. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als zwei Monate dauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Schadenersatz hat. Was aufgrund des Vertrages bereits geleistet wurde, wird dann anteilig abgerechnet.


Artikel 16. Haftung

  1. Octrooibureau Novopatent haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass Octrooibureau Novopatent sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.
  2. Die Teilnahme an Touren, Gruppenausflügen oder Spielprogrammen, die vom Auftragnehmer organisiert werden, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
  3. Nimmt der Kunde eine Pauschalreise in Anspruch, gelten für die entsprechenden Teile die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausführenden Dritten, wie Restaurants, Museen und Kirchen.
  4. Haftet der Auftragnehmer für einen Schaden, so beschränkt sich seine Haftung auf höchstens den Rechnungsbetrag oder zumindest auf den Teil des Betrages, auf den sich die Haftung bezieht.
  5. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den sein Versicherer in dem betreffenden Fall zahlt.
  6. Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden. 
  7. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet werden, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die aufgewendet werden, um die fehlerhafte Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß zu machen, sofern sie dem Auftragnehmer zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet werden, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. 
  8. Der Auftragnehmer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  9. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist. 


Artikel 17. Vertraulichkeit

  1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn es sich aus der Art der Informationen ergibt.
  2. Wenn der Auftragnehmer aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an vom Gesetz oder vom zuständigen Gericht benannte Dritte weiterzugeben, und der Auftragnehmer sich diesbezüglich nicht auf ein Privileg berufen kann, ist der Auftragnehmer nicht zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Auftrag wegen eines sich daraus ergebenden Schadens aufzulösen.
  3. Auftraggeber und Auftragnehmer werden ihre Verpflichtungen aus diesem Artikel auch Dritten auferlegen, die von ihnen eingeschaltet werden.


Artikel 18. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

1. So weit wie  wenn bei der Ausführung von Arbeiten im Rahmen der Dienstleistungen von personenbezogene Daten einer Gegenpartei verarbeitet werden, werden diese personenbezogenen Daten in einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Weise in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und der Allgemeinen Datenschutzverordnung verarbeitet.  verweist für weitere Informationen auf die Datenschutzerklärung. (Link hier einfügen)


2. Zusätzlich zum vorstehenden Absatz 1 stellt fest, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten, die von einer Gegenpartei verarbeitet werden, vor Verlust oder jeder anderen Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen, wobei der aktuelle Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden.


Artikel 19. Geistiges Eigentum

  1. Alle vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelten Modelle, Arbeiten und/oder Erfindungen sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Dazu gehören auch alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte und/oder Patentrechte.
  2. Alle vom Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Berichte, Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Empfehlungen und Verträge, können vom Auftraggeber verwendet und vom Auftraggeber für den eigenen Gebrauch in seiner eigenen Organisation vervielfältigt werden. Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen vom Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht offengelegt, vervielfältigt oder verwertet oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, aus der Art der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich etwas anderes.


Artikel 20. Entschädigung durch Dritte

  1. Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als dem Auftragnehmer zuzuschreiben ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen, wenn der Auftragnehmer aufgrund des ersten Absatzes dieses Artikels verklagt wird, und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Wenn der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen ergreift, ist der Auftragnehmer ohne Inverzugsetzung berechtigt, diese Maßnahmen selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die Octrooibureau Novopatent und Dritten dadurch entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftraggebers.


Artikel 21. Fälligkeit

  1. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ein Jahr.


Artikel 22. Übernahme von Verträgen 

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte zu übertragen. Sofern der Auftragnehmer bereits eine schriftliche Zustimmung zur Vertragsübernahme erteilt hat, haftet der Auftraggeber jederzeit neben diesem Dritten für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, zu dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören. 
  2. Sofern der Auftragnehmer bereits eine schriftliche Genehmigung für eine Vertragsübernahme erteilt hat, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber im Voraus informieren, und der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem die Übertragung stattfinden wird. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. 


Artikel 23. Anwendbares Recht 

  1. Auf alle Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. 
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen. 
  3. Unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, das nach dem Gesetz zuständige Gericht anzurufen, werden Streitigkeiten zwischen den Parteien in erster Instanz dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers vorgelegt, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. 


Der Unterzeichner erklärt hiermit, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.


Name: Randy Boerboom

Anschrift: Herenstraat 114b 2271CL

Wohnort: Voorburg

Datum: 04-06-2020

Unterschrift: